Diplomstudium Rechtswissenschaften – Curriculum 2020

Das Diplomstudium nach dem Curriculum 2020 dauert 8 Semester in der Mindeststudienzeit. Das Studium ist in drei Abschnitte gegliedert. Der erste Abschnitt umfasst 1, der zweite Abschnitt 5 und der dritte Abschnitt umfasst 2 Semester.

Die Studieneingangs-
und Orientierungsphase (StEOP)

Die Studieneingangs – und Orientierungsphase, oder auch kurz „StEOP“, soll dir in groben Zügen einen Überblick über das Studium verschaffen und bestenfalls dabei helfen gleich zu Beginn herauszufinden ob du dich für das richtige Studium entschieden hast.

Im Diplomstudium Rechtswissenschaften besteht die StEOP aus „Einführung in die Rechtswissenschaften“ und „Juristische Methoden und ihre Anwendung“.

Da der Abschluss der StEOP Voraussetzung dafür ist, um dein Studium uneingeschränkt fortzusetzen, empfiehlt es sich diese auch so rasch wie möglich zu absolvieren. Neben der StEOP darfst du weitere 22 ECTS erlangen, bevor es zu einer Art Sperre kommt, die so lange aufrecht bleibt bis du die StEOP vollständig abgeschlossen hast.

Pro StEOP Prüfung stehen dir 5 Antritte zur Verfügung. Werden alle negativ beurteilt, darfst du erst im dritten darauffolgenden Semester wieder für das Studium zugelassen werden. Die neuerliche Zulassung darf zweimal beantragt werden.

Vorschlag eines Zeitplanes für dein Studium

    • Einführung in die Rechtswissenschaften StEOP
      LV-Prüfung: Nov/Dez
    • Juristische Methoden und ihre Anwendung StEOP
      LV-Prüfung: Nov/Dez
    • Übung Rechtsgeschichte und / oder Römisches Privatrecht
      LV-Prüfung: Jänner
    • Rechtsgeschichte
      Mündliche Fachprüfung: Jänner
    • Römisches Privatrecht
      Mündliche Fachprüfung: März
    StEOP – Hinweis: Erst nach vollständiger Absolvierung der StEOP-Fächer kannst du dein Studium uneingeschränkt fortsetzen. Bis dahin können nur 22 ECTS vorgegriffen werden
    Wichtig: Vor der Fachprüfung aus Römischen Privatrecht muss die Lateinergänzungsprüfung abgelegt werden, sofern nicht in der Schulzeit Latein in einem ausreichenden Stundenausmaß absolviert wurde.
    Empfehlung: Du brauchst zwar nur eine positiv absolvierte Übung aus Rechtsgeschichte ODER Römischen Privatrecht vor der jeweiligen Fachprüfung. Wir empfehlen aber beide Übungen zu absolvieren. Die zusätzlichen ETCS kannst du dann im dritten Abschnitt als Freies Wahlfach verwenden.
    • Verfassungsrecht
      schriftliche und mündliche FP: Juni
    • Verwaltungsrecht
      schriftliche und mündliche FP: Oktober

    Wichtig: Die Fachprüfungen Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, sowie Bürgerliches Recht und Strafrecht können erst frühestens nach Ablauf der Nachfrist gem. § 61 Abs 2 UG 2002 – (31.03. bzw. 31.10.) des ersten Semesters des zweiten Studienabschnitts abgelegt werden.

    Bsp: Der Erste Abschnitt wird im März (zählt zum Wintersemester) abgeschlossen, dann kann bereits im Mai z.B. die Prüfung aus Verfassungsrecht mitgeschrieben werden, da der Termin nach 31.03. liegt.
    Wird der erste Abschnitt im Mai (zählt zum Sommersemester) abgeschlossen, dann ist die Prüfung erst im November möglich, da dieser Termin nach 31.10. liegt.

    Sollte der 1. Abschnitt also noch nicht im März abgeschlossen sein, empfehlen wir Europarecht und Völkerrecht zu absolvieren und Verfassung und Verwaltungsrecht erst im 3. Semester zu absolvieren.

      • Völkerrecht
        mündliche FP
      • Europarecht
        mündliche FP
      • Strafrecht
        schriftliche und mündliche FP
    • Rechtsphilosophie
      mündliche FP
    • Bürgerliches Recht & IPR
      schriftliche und mündliche FP
    • Arbeitsrecht und Sozialrecht
      mündliche FP
    • Zivilgerichtliches Verfahrensrecht
      mündliche FP
    • Unternehmensrecht
      mündliche FP
    • AG Rechtswissenschaftliches Arbeiten
      LV-Prüfung
    • Seminar mit Seminararbeit
      LV-Prüfung
    • Finanzrecht
      mündliche FP
  • Im 7. und 8. Semester sollen die Fächer des 3. Abschnitts und die Diplomarbeit absolviert werden.

Dieser empfohlene Zeitplan ist so ausgelegt, dass man zuerst öffentlichrechtlichen Teil, dann Strafrecht und dann den privatrechtlichen Teil absolviert. Du kannst aber auch mit dem privatrechtlichen Teil oder auch mit Strafrecht anfangen. Dies bleibt im Endeffekt alleine dir überlassen. Es ist aber auf jeden Fall empfehlenswert einen Teil abzuschließen bevor du mit dem anderen beginnst.

Der erste Abschnitt

 

Der erste Abschnitt beinhaltet die StEOP und muss vollständig abgeschlossen werden bevor man Prüfungen aus dem 2. Abschnitt absolvieren kann.

  • Allgemeines:
    Als Teil der StEOP soll dir das Fach „Einführung in die Rechtswissenschaften“ einen Überblick darüber geben, was dich im Laufe des Studiums noch erwarten wird. Es werden die zwei größten Teilbereiche des Studiums, das öffentliche Recht und das Privatrecht, theoretisch behandelt und mit Beispielen realitätsnah vermittelt.
    Das Modul besteht aus 2 verschiedenen Vorlesungen:

    • VO Einführung in das Privatrecht 3 ECTS
    • VO Einführung in das Öffentliche Recht 3 ECTS

    Prüfung:
    Das Modul wird mittels 2 LV-Prüfungen abgeschlossen:

    • VO Einführung in das Privatrecht 3 ECTS
    • VO Einführung in das Öffentliche Recht 3 ECTS

    Die Prüfungen werden in der Regel schriftlich abgehalten. LV-Prüfung bedeutet, dass nur jener Stoff geprüft wird, der während der Vorlesung durchgenommen wurde.
    Deshalb empfiehlt es sich auch die Vorlesungen regelmäßig zu besuchen. Wie du dich zur Prüfung anmeldest, erklärt dir der jeweilige LV-Leiter in der ersten Vorlesungsstunde.

  • Allgemeines:
    Die Lehrveranstaltung beginnt mit einer kurzen Einführung in die Rechtswissenschaften. Die Studierenden erhalten einen ersten Überblick über ihr Studium und das Rechtssystem.
    Danach werden die Studierenden Schritt für Schritt an die juristische Arbeitsweise herangeführt. Im Rahmen dessen wird zunächst gezeigt, wie man beim Schreiben juristischer Texte vorgeht. Anschließend werden den Studierenden juristische Recherchetechniken nähergebracht. Zum einen wird gezeigt, was, wo und wie man recherchiert; zum anderen geht es aber auch darum, wie das gefundene Material dokumentiert, ausgewertet und gegliedert wird. Danach werden Grundkenntnisse der juristischen Methodenlehre vermittelt. Geübt wird schließlich auch der Umgang mit dem Gesetzestext und das juristische Denken. Abschließend wird gezeigt, wie man durch den gezielten Einsatz der juristischen Stilregeln lesbare Texte verfasst.

    Prüfung:
    Die Prüfungssituation ist je nach Prüfer unterschiedlich. Die Prüfung wird entweder schriftlich oder mündlich abgehalten. Der genaue Prüfungsmodus wird dir in der ersten Vorlesungsstunde erklärt.

  • Allgemeines:
    Dieses Fach bringt dir die Strukturen des Rechts näher und soll dir helfen, mit dem historischen Verständnis in Zukunft kritikfähig zu bleiben und Zusammenhänge zu erkennen.

    Prüfung:
    Die Prüfung erfolgt als mündliche Fachprüfung. Im Gegensatz zur Lehrveranstaltungsprüfung kann bei einer Fachprüfung auch Stoff abgeprüft werden, der nicht in der Lehrveranstaltung behandelt wurde. Die Dauer ist je nach Prüfer unterschiedlich und beträgt in der Regel zwischen 15 und 45 Minuten.

    Als Vorbereitung auf die Prüfung empfiehlt es sich auf jeden Fall eine Übung zu besuchen. Der Besuch der Übung verschafft dir einen Überblick über die Materie, Prüfungsschwerpunkte und erleichtert dir außerdem das Lernen wesentlich. Von Vorteil ist es natürlich auch, wenn dich dein Prüfer aus der Übung kennt (Mitarbeit!).

    Tipp: Mündliche Prüfungen sind grundsätzlich öffentlich. Am besten setzt ihr euch bei Prüfungen schon mal vorab dazu, um euch ein Bild zu machen.
    Hinweis: Es muss entweder in Rechtsgeschichte ODER in Römisches Privatrecht VOR der jeweiligen Fachprüfung eine positiv absolvierte Übung vorgewiesen werden.
  • Allgemeines:
    Im römischen Recht wirst du mit den wichtigsten Rechtsinstrumenten des alten Roms konfrontiert. Da es speziell im privatrechtlichen Bereich heute noch viele Parallelen zum römischen Recht gibt, bietet dieses Fach eine gute Grundlage für das weitere Studium.

    Prüfung:
    Die Fachprüfung ist mündlich zu absolvieren.
    Eine positiv absolvierte Übung ist nicht Antrittsvoraussetzung, allerdings ist der Besuch einer Übung zu empfehlen. Dort lernst du, mit den Problemstellungen der Römer umzugehen und sie zu lösen, was dir besonders beim Lernen und bei der Prüfung sehr zugute kommt. Außerdem ist es vorteilhaft, wenn du deinem Prüfer bereits in der Übung durch deine Mitarbeit positiv aufgefallen bist.

    Tipp: Mündliche Prüfungen sind grundsätzlich öffentlich. Am besten setzt ihr euch bei Prüfungen schon mal vorab dazu, um euch ein Bild zu machen.
    Hinweis: Es muss entweder in Rechtsgeschichte ODER in Römisches Privatrecht VOR der jeweiligen Fachprüfung eine positiv absolvierte Übung vorgewiesen werden.
    Wichtig: Vor der Fachprüfung aus Römischen Privatrecht muss die Lateinergänzungsprüfung abgelegt werden, sofern nicht in der Schulzeit Latein in einem ausreichenden Stundenausmaß absolviert wurde.

Der zweite Abschnitt

Der zweite Studienabschnitt stellt den „Kern“ deines rechtswissenschaftlichen Studiums dar. Er umfasst alle Fächer des geltenden Rechts. Die Mindeststudienzeit beträgt fünf Semester in denen insgesamt 145 ECTS-AP zu absolvieren sind. Der zweite Abschnitt kann in drei Teile aufgeteilt werden:

  • Privatrechtliche Teil
  • Öffentlich-rechtliche Teil
  • Strafrecht

Um den zweiten Abschnitt abzuschließen, musst du drei Übungen aus unterschiedlichen Fächern absolviert haben. Es ist nicht erforderlich aus jedem der genannten Teile eine Übung zu absolvieren. Es empfiehlt sich, eine Übung als Vorbereitung auf die schriftlichen Diplomprüfungen aus bürgerlichem Recht, Verfassungs- oder Verwaltungsrecht sowie Strafrecht zu absolvieren. Wenn du mehr als drei Übungen positiv abschließt, kannst du diese als freie Wahlfächer oder Freifächer im 3. Abschnitt anrechnen lassen.

Unterschied Übungen
Im 1. Abschnitt muss die erforderliche Übung VOR der jeweiligen Fachprüfung absolviert werden. Die 3 Übungen im 2. Abschnitt können auch noch nach der jeweiligen Fachprüfung absolviert werden. Sinnvollerweise sollten Übungen aber natürlich als Vorbereitung für die Fachprüfungen genutzt werden und also davor gemacht werden.

Fächer des zweiten Abschnitts

Der zweite Abschnitt enthält vier Prüfungen, die schriftlich und mündlich zu absolvieren sind:

  • Allgemeines:
    Das Bürgerliche Recht ist mit 26,5 ECTS das umfangreichste Fach des ganzen Studiums. Das Fach befasst sich mit privatrechtlichen Rechtsverhältnissen und ist aufgeteilt in den Allgemeinen Teil, das Sachen- und Schuldrecht und das Internationale Privatrecht. Das Bürgerliche Recht ist ein Kernfach der juristischen Ausbildung und Praxis. Es regelt in grundlegender und umfassender Weise das menschliche Zusammenleben in seinem privatrechtlichen Aspekt und bildet die Grundlage für eine Reihe von Sonderprivatrechtsgebieten, insbesondere das Unternehmensrecht, Arbeitsrecht und viele weitere neu entstandene Rechtsgebiete.

    Prüfung:
    Die Prüfung erfolgt durch eine schriftliche und mündliche Fachprüfung.

    TIPP: Um gut auf die schriftliche Fachprüfung vorbereitet zu sein, empfehlen wir unbedingt die Teilnahme an einer Übung.
    TIPP: Zur Vorbereitung auf die Übung empfehlen wir die Teilnahme an der Lehrveranstaltung „Arbeitsgemeinschaft Rechtswissenschaftliches Arbeiten“.
    TIPP: Prüfungsvorbereitung
    Du findest aktuelle und alte JAP-Prüfungsfälle (alte Diplomprüfungsfälle mit Lösungen) in der Fakultätsvertretung. Vorbeischauen lohnt sich!
    TIPP: Moot Court Zivilrecht
  • Allgemeines:
    Im Verfassungsrecht lernst Du die Grundlagen des Staates kennen. Neben den Grundprinzipien und der Organisation des Staates liegt das Hauptaugenmerk des Faches auf den Grundrechten.

    Prüfung:
    Die Prüfung erfolgt durch eine schriftliche und mündliche Fachprüfung.
    Informationen über die Prüfung sowie die Stoffeingrenzung findest du hier.

  • Allgemeines:
    Das Verwaltungsrecht beschäftigt sich mit den Gemeinsamkeiten der Verwaltungsakte des Staates. Ebenso wird auf das Verwaltungsverfahren Bezug genommen und schließlich gehen die Vortragenden auf besondere Teile des Verwaltungsrechts, wie z.B. das Bau- oder Naturschutzrecht, ein.

    Prüfung:
    Die Prüfung erfolgt durch eine schriftliche und mündliche Fachprüfung.

    Informationen über die Prüfung sowie die Stoffeingrenzung findest du hier.

  • Allgemeines:
    Im Strafrecht werden die Grundfragen des Strafrechts, wie zum Beispiel die allgemeine Verbrechenslehre, die Rechtswidrigkeit oder die Schuldfrage, behandelt.

    • Die Vorlesungen sind nach Teilgebieten gegliedert:
      Der Allgemeine Teil 1 (AT) bringt dir die Grundlagen der Falllösung näher und setzt sich mit den diesbezüglichen Prinzipien und Lehrmeinungen auseinander. Im zweiten Teil werden die Folgen (Sanktionen) der Straftat behandelt.
    • Der Besondere Teil (BT) befasst sich mit den einzelnen Delikten. Auch hier gibt es eine Unterteilung in einen Besonderen Teil 1 und 2, wobei letzterer unter anderem die Vermögensdelikte enthält (wobei hier zu beachten ist, dass diese Einteilung nicht jener in der Literatur entspricht).
    • Im Strafverfahrensrecht (StPO) wirst du mit den Regeln der Prozessführung vertraut gemacht.

    Prüfung:
    Die Prüfung erfolgt durch eine schriftliche und mündliche Fachprüfung.

    TIPP: Als Vorbereitung für die Fachprüfung sollte unbedingt eine Übung besucht werden. Hier kann parallel neben der Anfängerübung auch eine Klausurenübung belegt werden.
    TIPP: Prüfungsvorbereitung
    Du findest aktuelle und alte JAP-Prüfungsfälle (alte Diplomprüfungsfälle mit Lösungen) in der Fachschaft. Vorbeischauen lohnt sich!
    TIPP: Verhandlungsspiegel
    Die aktuellen strafrechtlichen Verhandlungen am LG Innsbruck findest du hier.
    TIPP: Praktikum mit Verhandlungsspiel
    Im Praktikum „Strafrecht und Strafverfahrensrecht in der Praxis“ werden Verhandlungen am Landesgericht Innsbruck besucht. Am Ende wird von den Teilnehmern ein echter Fall aus der Praxis nachgespielt.

Daneben sind sieben Fachprüfungen abzulegen, die nur mündlich geprüft werden:

  • Allgemeines:
    Die Vorlesungen sind in die 2 Teilgebiete, Arbeitsrecht und Sozialrecht gegliedert. Du lernst z.B. wie Arbeitsverhältnisse zustande kommen und aufgelöst werden, wie viel Urlaub jedem Arbeitnehmer zusteht, was im Krankheitsfall zu tun ist, was ein Kollektivvertrag ist und ob Arbeitnehmer streiken dürfen. In der Sozialrechtsvorlesung werden vor allem die Versicherungsverhältnisse (Kranken-, Unfall-, Pensions-, und Arbeitslosenversicherung) erklärt.

    Prüfung:
    Die Prüfung erfolgt durch eine mündliche Fachprüfung. Informationen über die Prüfung sowie die Stoffeingrenzung findest du hier.

  • Allgemeines:
    Die Vorlesungen sind nach Teilgebieten gegliedert:

    • Unternehmensrecht und Grundzüge des privaten Rechts der Wirtschaft: Die Vorlesung behandelt die wesentlichen Aspekte des allgemeinen Unternehmensrechts wie zB. Verschiedene Unternehmertypen, das Firmenbuchrecht, das Firmenrecht, das unternehmerische Stellvertretungsrecht und den Unternehmensübergang.
    • Gesellschaftsrecht: Hier werden insbesondere die Gründung, die Auflösung, die innere Struktur und die Außenbeziehungen von Personenmehrheiten behandelt
    • Bank- und Kapitalmarktrecht

    Prüfung:
    Die Prüfung erfolgt durch eine mündliche Fachprüfung. Informationen über die Prüfung sowie die Stoffeingrenzung findest du hier.

  • Allgemeines:
    Nach Absolvierung dieses Moduls verfügen die Studierenden über wissenschaftliche und berufsbezogene Kenntnisse im zivilgerichtlichen Verfahrensrecht.

    Prüfung:
    Die Prüfung erfolgt durch eine mündliche Fachprüfung.

    Informationen über die Prüfung sowie die Stoffeingrenzung findest du hier.
    Die Prüfungseinteilung kann hier abgerufen werden.

  • Allgemeines:
    Bei Finanzrecht liegt das Hauptaugenmerk auf der Umsatzsteuer, Einkommensteuer und Grunderwerbsteuer. Des Weiteren wird das Gebühren- und Abgabenverfahren behandelt.

    Wichtig: Es ist das gesamte Lehrbuch Prüfungsstoff. Die Vorlesungen über den gesamten Stoff sind allerdings semesterweise versetzt aufgeteilt.
    • Im Wintersemester: VO Finanzrecht: Einkommen- und Körperschaftsteuer
    • Im Sommersemester: VO Finanzrecht: Umsatzsteuer, Grunderwerbsteuer, Gebühren und Abgabenverfahren

    Prüfung:
    Die Prüfung erfolgt durch eine mündliche Fachprüfung. Informationen über die Prüfung, Stoffabgrenzung und die Prüfungseinteilung findest du hier.

  • Allgemeines:
    Das System des Europarechts, das in manchen Bereichen dem nationalen Recht den Rang abläuft, spielt schon jetzt eine große Rolle. Die institutionelle Ausgestaltung der Europäischen Union ist ebenso ein Themenschwerpunkt wie das materielle Europarecht sowie der Europäische Gerichtshof und Detailregelungen des Rechtsschutzsystems der Europäischen Union.

    Prüfung:
    Die Prüfung erfolgt durch eine mündliche Fachprüfung.
    Informationen über die Prüfung sowie die Stoffeingrenzung findest du hier.

  • Allgemeines:
    Nach Absolvierung dieses Moduls verfügen die Studierenden über wissenschaftlich fundierte und berufsbezogene Kenntnisse, die im Allgemeinen die Charakteristika, die Grundlagen, die Rechtsquellen und die Rechtssubjekte des Völkerrechts, das Verhältnis zwischen Völkerrecht und nationalem Recht der Staaten sowie die Grundzüge des Menschenrechtsschutzes betreffen sowie im Besonderen die Grundlagen des Internationalen Wirtschaftsrechts, u. a. das Recht der Welthandelsorganisation (WTO), zum Gegenstand haben. Diese Kenntnisse vermitteln die Fähigkeit, das Völkerrecht und das Internationale Wirtschaftsrecht systematisch zu erfassen und einfache völkerrechtliche Problemstellungen zu lösen.

    Prüfung:
    Die Prüfung erfolgt durch eine mündliche Fachprüfung.
    Informationen über die Prüfung sowie die Stoffeingrenzung findest du hier.

  • Allgemeines:
    Nach Absolvierung dieses Moduls verfügen die Studierenden über Grundkenntnisse der Rechtsgeschichte unter Berücksichtigung der Wirtschaftsrechtsgeschichte sowie über Grundkenntnisse der Rechtsphilosophie.

    Prüfung:
    Die Prüfung erfolgt durch eine mündliche Fachprüfung.

Um den zweiten Abschnitt abzuschließen musst du noch folgende LVs absolvieren:

  • Drei Übungen aus unterschiedlichen Fächern je 2 ECTS
  • Seminararbeit 2 ECTS
  • AG Rechtswissenschaftliches Arbeiten
TIPP: Schiebe das Seminar nicht bis zum Ende des zweiten Abschnittes auf!
TIPP: Nutze die Seminararbeit als Vorbereitung für deine Diplomarbeit.
TIPP:Wissenschaftliches Arbeiten: Auf unserer Homepage findest du nützliche Infos bzgl. wissenschaftlichen Arbeitens.
TIPP: Moot Court statt Seminar
Alternativ kannst du auch einen Moot Court absolvieren und dir diesen als Seminar anrechnen lassen. Informiere dich dafür vorab bei den Veranstaltern oder im Prüfungsreferat!

 

Praktisch alle Studierenden fragen sich zu Beginn des zweiten Abschnittes, ob sie mit Strafrecht, dem öffentlich-rechtlichen oder dem privatrechtlichen Teil beginnen sollen. Leider kann auf diese Frage keine absolute Antwort gegeben werden. Es bleibt dir überlassen mit welchem Gebiet du beginnen möchtest. Allerdings empfehlen wir – wenn möglich – zuerst einen Teil zur Gänze abzuschließen, bevor du mit dem nächsten beginnst.

TIPP: Studierende des ersten Studienabschnittes können bereits ab dem Semester, in dem nur noch eine Teilprüfung der ersten Diplomprüfung offen ist, Übungen aus dem zweiten Studienabschnitt absolvieren.

Moot Court

Ein Moot Court ist ein Verhandlungsspiel, in dem Du mit deinem Team an einer fiktiven Gerichtsverhandlung teilnimmst. Mit deiner Teilnahme eröffnest du dir nicht nur die Möglichkeit dein theoretisches Wissen in die Praxis umzusetzen. Moot Courts sind auch eine einmalige Gelegenheit, um sich mit Vertretern renommierter Kanzleien auszutauschen und zu vernetzen.

Der dritte Abschnitt

Dem 3. Abschnitt des Diplomstudiums der Rechtswissenschaften sind im Studienplan 2020 drei Bereiche zugeordnet:

Gebundene Wahlfächer gem. §§ 10 und 11 im Curriculum – 30 ECTS
Freie Wahlfächer – 11,5 ECTS
Diplomarbeit – 21,5 ECTS

  • Gebundene Wahlfächer

    Insgesamt müssen 30 ECTS in Form von gebundenen Wahlfächern absolviert werden. Dabei gibt es Folgendes zu beachten:

    • Es müssen 10 ECTS aus ein und demselben Wahlfächerkorb
      nach §10 gewählt werden
    • Weitere 10 ECTS können aus demselben oder anderen Wahlfächerkörben
      gewählt werden
    • Die verbleibenden 10 ECTS kannst du entweder aus den Körben nach §10
      oder §11 wählen.

    Folgende neun Wahlfächerkörbe nach §10 stehen dir zur Auswahl:

    • Justiz – Rechtspraxis
    • Verwaltung
    • Recht der Wirtschaft
    • Arbeit, Soziales, Wohnen
    • Europarecht und Völkerrecht
    • Ausländische Rechtsordnungen und Rechtsvergleichung
    • Italienisches Recht
    • Recht und Digitalisierung
    • Juristische Berufskompetenzen

    Jeder einzelne Korb enthält eine Reihe von Vorlesungen und VUs; der Korb „Justiz-Rechtspraxis“ darüber hinaus auch zwei Praktika. Die Vorlesungen werden am Ende des Semesters als Abschluss-Lehrveranstaltungsprüfungen geprüft. Bei den Kursen und beim Praktikum handelt es sich um Lehrveranstaltungen mit immanentem Prüfungscharakter, weshalb grundsätzlich Anwesenheitspflicht besteht und die Studierenden während des ganzen Semesters Leistungen zu erbringen haben.

    Hast du mindestens 20 ECTS aus ein und demselben Wahlfächerkorb gem § 10 absolviert, wird ein „Spezialisierungsnachweis“ in deinem Zeugnis vermerkt.

    Du kannst bereits gebundene Wahlfächer absolvieren, wenn nur noch drei Prüfungen aus dem zweiten Abschnitt offen sind. Einzige Einschränkung dabei ist, dass du keine Wahlfächer absolvieren kannst, die auf einer noch nicht absolvierten Prüfung aufbauen oder diese vertiefen.

    TIPP: Anrechnung
    Du kannst deine Teilnahme an einem Moot Court als gebundene Wahlfächer anrechnen lassen. Informiere dich bei den Veranstaltern oder im Prüfungsreferat!
    Achtung: Übungen und Seminare kommen für den gebundenen Wahlfächerkorb nicht in Frage!!! Sehr wohl kannst du sie dir als freie Wahlfächer anrechnen lassen./div>

  • Freie Wahlfächer

    Außer den Pflichtfächern und den gebundenen Wahlfächern haben die Studierenden im Laufe ihres Diplomstudiums freie Wahlfächer im Ausmaß von 11,5 ECTS abzulegen. Auch wenn der Studienplan die freien Wahlfächer dem 3. Studienabschnitt zugeordnet hat, hat der Studierende die Möglichkeit, solche Fächer bereits in den ersten beiden Studienabschnitten zu absolvieren. Der Studienplan empfiehlt, die freien Wahlfächer aus dem Angebot zu den gebundenen Wahlfächern, durch Auslandsstudien oder durch Studien in Fremdsprachen zu bestreiten. Es ist aber auch zulässig, eine andere Wahl zu treffen. Dafür kommt das gesamte Lehrangebot aller anerkannten inländischen oder ausländischen Universitäten in Frage, insbesondere auch juristische Lehrveranstaltungen, die über das im Studienplan vorgeschriebene Ausmaß hinausgehen.

    Beispiele für freie Wahlfächer:

    • „unverbrauchte“ Übungsscheine (du hast zB. zwei privatrechtliche und drei öffentlich-rechtliche Übungsscheine gemacht, drei können dir als freie Wahlfachstunden angerechnet werden, wenn du das willst)
    • Prüfungen aus einem Zweitstudium
    • Prüfungen die Du an einer anderen Fakultät, Universität oder im Ausland gemacht hast (zB über einen Mitbeleger ein medizinisches Fach)
    • Fächer aus den Wahlfächerkörben
    • Sprachkurse vom ISI (Englischkurse über Niveau B2, Romanistikkurse über Niveau B1, bei exotischen Sprachen wie Russisch, Norwegisch usw. reichen auch Basiskurse aus)

    Nicht angerechnet werden können:

    • Latein Zusatzprüfungen
    • Volkshochschulkurse
    • alle anderen außer-universitären Kurse

    Auch bei den Freien Wahlfächern gibt es die Einschränkung, dass du keine Wahlfächer absolvieren kannst, die auf einer noch nicht absolvierten Prüfung aufbauen oder diese vertiefen.

  • Diplomarbeit

    Die Diplomarbeit ist eine wissenschaftliche Arbeit, die im zweiten oder dritten Abschnitt verfasst werden kann. Damit erbringst du den Nachweis, dass du selbständig und wissenschaftlich korrekt juristische Themen bearbeiten kannst. Das Thema ist frei aus allen juristischen Pflicht- und gebundenen Wahlfächern wählbar, muss aber auf jeden Fall einen rechtswissenschaftlichen Bezug aufweisen.

    Wie schreibe ich eine Diplomarbeit?

    Hier erfährst du alles rund um das Thema Diplomarbeit

    TIPP: Du kannst deine Diplomarbeit auch in einer Fremdsprache (Englisch, Französisch, Italienisch, etc.) verfassen, sofern dein Betreuer / deine Betreuerin damit einverstanden ist.
    TIPP: Diplomarbeits-Check in deiner Fakultätsvertretung: Informiere dich vorab über die zur Auswahl stehenden Betreuer und Betreuerinnen in deiner Fakultätsvertretung.
    TIPP: Plagiatscheck: Vor der Abgabe kannst du deine Diplomarbeit kostenlos einer Plagiatsprüfung unterziehen. Nähere Infos findest du unter: PlagiatsCheck
    TIPP: Wissenschaftliches Arbeiten: Auf unserer Homepage findest du nützliche Infos bzgl. wissenschaftlichen Arbeitens.