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Verfasst am 11.01.2010

Diskriminierung Innsbrucker Wirtschaftsrecht Studierender

Wie der ÖH vor kurzem bekannt wurde werden nach dem Berufungsrechts-Änderungsgesetz 2008 die Innsbrucker Wirtschaftsrechtstudierenden diskriminiert. Die Stellungsnahme dazu findest du hier.

Brief an

Die Präsidentin des Nationalrats
Die Abgeordneten zum Nationalrat
Die Ministerin für Justiz
Den Minister für Wissenschaft
Die Österreichische Anwaltskammer 


Betreff: Diskriminierung Innsbrucker Wirtschaftsrecht Studierender

Sehr geehrte Damen und Herren,

durch das Berufungsrechts-Änderungsgesetz 2008 wurde in Österreich der Zugang zu den juristischen Kernberufen (Anwalt, Richter, Notar) liberalisiert. Seither sollen auch Studierende des Diplomstudiums „Wirtschaftsrecht“ diese Berufe bekleiden können

Diese Liberalisierung gilt jedoch nur für jene Wirtschaftsrecht-Studierenden, die  sich erstmals ab 01.09.2009 für dieses Studium inskribieren (Art. XVII § 6BRÄG2008). Alle WiRe-Studierenden, die vor diesem Datum bereits inskribiert waren, haben hingegen keinen Zugang zu den aufgezählten juristischen Berufen. Auch ein Umstieg oder ein Studienortswechsel ändert daran laut Gesetz nichts.

Durch diese Gesetzesänderung werden somit höhersemestrige WiRe-Studierende gegenüber den Neuinskribierten diskriminiert, und das obwohl der Studienplan „Wirtschaftsrecht“ quasi unverändert geblieben ist.

Noch eine offensichtliche Diskriminierung steht den höhersemestrigen Wirtschaftsrecht-Studierenden durch Art. IV des Berufsrechts-Änderungsgesetztes 2010 ins Haus. Der Gesetzgeber hat den (Wiener) Wirtschaftsrecht-Studierenden, deren Studium bereits seit einigen Jahren an die Bologna-Richtlinie angepasst wurde, den Weg zu den juristischen Kernberufen eröffnet, sofern sie ihr Masterstudium nach dem 31.08.2009 aufnehmen. Die Wirtschaftsrecht Studierenden an der Universität Innsbruck haben diese Möglichkeit jedoch nicht, nicht einmal dann, wenn sie das Doktoratsstudium absolvieren!

Die unterzeichnenden Angehörigen der Österreichischen HochschülerInnenschaft Innsbruck begrüßen grundsätzlich diese Liberalisierung des Berufsrechts. Wir wehren uns jedoch gegen diese offensichtliche und verfassungswidrige Diskriminierung von Wirtschaftsrecht-AbsolventInnen untereinander und fordern die zuständigen Stellen auf, diese rückgängig zu machen
.

Schließlich möchten wir noch anführen, dass nach der geltenden Rechtslage KEIN/E AbsolventIn der Studienrichtung Wirtschaftsrecht zum Rechtspraktikum zugelassen werden kann. Der maßgebliche § RPG wurde nicht geändert und knüpft immer noch ausschließlich an das klassische Studium der Rechtswissenschaften als Voraussetzung an.

Florian Ritter ÖH Vorsitzender

Iris Streibs 1. stv. ÖH Vorsitzende

Florian Kahn 2. stv. ÖH Vorsitzender

Claudia Iglseder Vorsitzende FStV-Jus

Verena Madlmayr 1. stv. Vorsitzende FStV-Jus

Gregor Marberger 2. stv. Vorsitzender FStV-Jus

Claudia Prettner Vorsitzende StV WiRe

Gregor Gehrer 1. stv. Vorsitzender StV WiRe

Erich Mörtl Studienvertreter StV WiRe

 

Hier könnt ihr euch das Originalschreiben ansehen:

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Stephanie, 03.08.10 21:37
Hallo miteinander!
Schon lange verfolge ich die Diskussionen, ob Innsbrucker Wirtschaftsjuristen zum Gerichtsjahr zugelassen werden oder nicht. Da ich derzeit persönlich davon betroffen bin und auf den Bescheid warte, interessiert es mich daher besonders wie zu eurem Schreiben Stellung genommen wurde! Sehr gerne möchte ich erfahren, wie die Herrschaften ihre Meinung vertreten. Insbesondere weil Wirtschaftsjuristen selbst mit einem Dr. iur noch immer nicht zugelassen werden.

Herzlichen Dank für eure Initiative,

Stephanie

 


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