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Brief an
Die Präsidentin des Nationalrats Die Abgeordneten zum Nationalrat Die Ministerin für Justiz Den Minister für Wissenschaft Die Österreichische Anwaltskammer
Betreff: Diskriminierung Innsbrucker Wirtschaftsrecht Studierender
Sehr geehrte Damen und Herren,
durch das Berufungsrechts-Änderungsgesetz 2008 wurde in Österreich der Zugang zu den juristischen Kernberufen (Anwalt, Richter, Notar) liberalisiert. Seither sollen auch Studierende des Diplomstudiums „Wirtschaftsrecht“ diese Berufe bekleiden können
Diese Liberalisierung gilt jedoch nur für jene Wirtschaftsrecht-Studierenden, die sich erstmals ab 01.09.2009 für dieses Studium inskribieren (Art. XVII § 6BRÄG2008). Alle WiRe-Studierenden, die vor diesem Datum bereits inskribiert waren, haben hingegen keinen Zugang zu den aufgezählten juristischen Berufen. Auch ein Umstieg oder ein Studienortswechsel ändert daran laut Gesetz nichts.
Durch diese Gesetzesänderung werden somit höhersemestrige WiRe-Studierende gegenüber den Neuinskribierten diskriminiert, und das obwohl der Studienplan „Wirtschaftsrecht“ quasi unverändert geblieben ist.
Noch eine offensichtliche Diskriminierung steht den höhersemestrigen Wirtschaftsrecht-Studierenden durch Art. IV des Berufsrechts-Änderungsgesetztes 2010 ins Haus. Der Gesetzgeber hat den (Wiener) Wirtschaftsrecht-Studierenden, deren Studium bereits seit einigen Jahren an die Bologna-Richtlinie angepasst wurde, den Weg zu den juristischen Kernberufen eröffnet, sofern sie ihr Masterstudium nach dem 31.08.2009 aufnehmen. Die Wirtschaftsrecht Studierenden an der Universität Innsbruck haben diese Möglichkeit jedoch nicht, nicht einmal dann, wenn sie das Doktoratsstudium absolvieren!
Die unterzeichnenden Angehörigen der Österreichischen HochschülerInnenschaft Innsbruck begrüßen grundsätzlich diese Liberalisierung des Berufsrechts. Wir wehren uns jedoch gegen diese offensichtliche und verfassungswidrige Diskriminierung von Wirtschaftsrecht-AbsolventInnen untereinander und fordern die zuständigen Stellen auf, diese rückgängig zu machen.
Schließlich möchten wir noch anführen, dass nach der geltenden Rechtslage KEIN/E AbsolventIn der Studienrichtung Wirtschaftsrecht zum Rechtspraktikum zugelassen werden kann. Der maßgebliche § RPG wurde nicht geändert und knüpft immer noch ausschließlich an das klassische Studium der Rechtswissenschaften als Voraussetzung an.
Florian Ritter ÖH Vorsitzender
Iris Streibs 1. stv. ÖH Vorsitzende
Florian Kahn 2. stv. ÖH Vorsitzender
Claudia Iglseder Vorsitzende FStV-Jus
Verena Madlmayr 1. stv. Vorsitzende FStV-Jus
Gregor Marberger 2. stv. Vorsitzender FStV-Jus
Claudia Prettner Vorsitzende StV WiRe
Gregor Gehrer 1. stv. Vorsitzender StV WiRe
Erich Mörtl Studienvertreter StV WiRe
Hier könnt ihr euch das Originalschreiben ansehen:
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Nachstehende Kommentare wurden von Besuchern verfasst. Die FStV Jus übernimmt keine Verantwortung für nachstehende Inhalte!Schon lange verfolge ich die Diskussionen, ob Innsbrucker Wirtschaftsjuristen zum Gerichtsjahr zugelassen werden oder nicht. Da ich derzeit persönlich davon betroffen bin und auf den Bescheid warte, interessiert es mich daher besonders wie zu eurem Schreiben Stellung genommen wurde! Sehr gerne möchte ich erfahren, wie die Herrschaften ihre Meinung vertreten. Insbesondere weil Wirtschaftsjuristen selbst mit einem Dr. iur noch immer nicht zugelassen werden.
Herzlichen Dank für eure Initiative,
Stephanie