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Verfasst am 07.03.2010

Skriptum "Grundlagen des Rechts der Europäischen Union"

Markus Frischhut, "Grundlagen des Rechts der Europäischen Union", Linde Praktikerskripten (LPS) – Basic, Linde Verlag, Wien 2009

Rezension: Markus Frischhut

                   „Grundlagen des Rechts der Europäischen Union“

                   Linde Praktikerskripten (LPS) – Basic

                   Linde Verlag, Wien 2009

 

 

Ende letzten Jahres ist ein kleiner Lernbehelf (75 Seiten) im Linde Verlag in Wien mit dem Titel „Grundlagen des Rechts der Europäischen Union“ erschienen. Dieser wurde von Dr. Markus Frischhut, einem früheren Mitarbeiter des Institutes für Völker- und Europarecht der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, nunmehr Lektor am Management Center Innsbruck, Studiengang Management & Recht, verfasst.

Dieses ist eines von mehreren Skripten, die unter der Bezeichnung „Linde Praktikerskripten“ (LPS) im Linde Verlag Wien erschienen sind und in modulartiger Form die jeweils wesentlichen Aspekte der Themen „Recht“ und „Wirtschaft“ darstellen sollen.

Das Linde Praktikerskriptum „Grundlagen des Rechts der Europäischen Union“ behandelt kurz und anhand von Beispielen und einiger inkorporierter Judikatur des EuGH alle möglichen Themenbereiche des Rechts der Europäischen Union. Nach einer kurzen geschichtlichen Einleitung werden die Institutionen der EU besprochen und deren Aufgaben überblickshaft beschrieben und erklärt. Weiter geht es mit der Rechtsetzung (innerhalb) der Europäischen Union und den Prinzipien des Gemeinschaftsrechts. Abgeschlossen wird der Inhalt des Praktikerskriptums mit den Grundfreiheiten und Hinweisen und exemplarischen Fragen zur praktischen Recherche für diesen Rechtsbereich.

Alles in allem gibt dieser Lernbehelf einen Überblick über alle möglichen Bereiche des Rechts der Europäischen Union. Studierenden, die neu mit diesem Fachbereich zu tun haben (werden), vermittelt es einen rudimentären Ein- und Überblick in/über das Europarecht und Recht der Europäischen Union. Dem Praktiker wird dieses Skriptum nicht besonders viel Neues vermitteln können; hat man als Praktiker doch meist schon ein gewisses qualitatives „Mehr“ an Einblick in die Materie.

Schade ist, dass im Hinblick auf den am 1.12.2009 in Kraft getretenen Vertrag von Lissabon zur Änderung des EU-Vertrags und des EG-Vertrags, ABl 2007 C 306/1, in der konsolidierten Fassung in der Version des Vertrags ABl 2008 C 115/1, kurz: „Vertrag von Lissabon“, nicht schon die sich durch diesen ergebenden Änderungen des EUV und EGV in ihrer neuen und geänderten Fassung und Bezeichnung, so zB dass der EGV nun „Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)“ heißt und neu nummeriert wurde, (wieder)finden. Dadurch ist natürlich nicht die absolute Aktualität gegeben und die „überholte“ Rechtslage beschrieben. Vieles hat sich durch den „Vertrag von Lissabon“ geändert – man denke an die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC), die Einführung eines „EU-Außenministers“, die Ausweitung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) oder die Ausstattung der Europäischen Union mit eigener Rechtspersönlichkeit.

 

Walter Schlichtherle   

 

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