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Zweiter Abschnitt

Allgemeines

Der zweite Abschnitt ist mit 6 Semestern relativ kurz bemessen, deswegen ist es wichtig sich einen Plan vorab zu recht zu legen, will man sein Studium in der Mindeststudienzeit abschließen.
Du brauchst gemäß dem Studienplan insgesamt vier Übungsscheine. Vor allem solltest du aus den schriftlichen Fächern immer eine Übung machen, da sie für die Vorbereitung auf die jeweiligen Prüfungen unerlässlich sind.

Vor der letzten Fachprüfung musst du ein Seminar aus einem der zehn Fächer des zweiten Abschnittes vorweisen können. Das Seminar kannst du im Zuge deiner Diplomarbeit-Vorbereitungen aussuchen.

Weiters zu beachten ist das sogenannte Stehsemester zu Beginn des zweiten Abschnittes. Nach §22 (4), dürfen Fachprüfungen erst am Ende des ersten Semesters des zweiten Abschnittes abgelegt werden.

Bei den Wahlfächern sollst du dir ein juristisches und ein nicht-juristischen Wahlfach auswählen.
Da der zweite Abschnitt der letzte Abschnitt ist, und man nun vor einer großen Auswahl an Fächern steht, stellen sich viele die Frage, mit welchem Fach begonnen werden sollte. Leider kann auf diese Frage keine absolute Antwort gegeben werden. Es bleibt dir überlassen, mit welchem Gebiet du beginnen möchtest und wie du deinen Studienplan gestaltest – ob du zuerst alle deutschsprachigen Fächer abschließen, oder mit den Basisfächern Diritto Civile oder Diritto Penale anfangen möchtest.


Die Fächer des zweiten Abschnittes:


Schriftlich - Mündliche Prüfungen:

  • Italienisches bürgerliches Recht und italienisches internationales Privatrecht – Diritto Civile (17 SST)
  • Italienisches Strafrecht, Grundzüge der Kriminologie – Diritto Penale (12+1 SST)
  • Italienisches Verwaltungsrecht, italienisches Verwaltungsverfahrensrecht und ausgewählte Gebiete des italienischen besonderen Verwaltungsrechtes sowie Verwaltungslehre – Diritto Amministrativo (12 SST)

Mündliche Prüfungen:  

  • Italienisches Arbeitsrecht und Grundzüge des Sozialrechts – Diritto del Lavoro (6SST)
  • Italienisches Handels-, Gesellschafts- und Wertpapierrecht und Grundzüge des italienischen Immaterialgüterrechts – Diritto Commerciale (6 SST)
  • Italienisches Zivilprozessrecht – Diritto Processuale Civile (6 SST)
  • Italienisches Strafprozessrecht und Gründzüge des Strafvollzugsrechtes – Diritto Processuale Penale
  • Europarecht (4 SST)
  • Völkerrecht (3 SST)
  • Rechtsphilosophie (2 SST)


Wahlfächer:


Juristische Wahlfächer (je 5 SST): 

  • Grundzüge fremder Privatrechtssysteme
  • Italienisches Finanzrecht
  • Italienisches Wirtschaftsrecht
  • ausgewählte Gebiete des italienischen besonderen Verwaltungsrechtes

Nicht-juristische Wahlfächer (je 4 SST):

  • Volkswirtschaftslehre und Volkswirtschaftspolitik 
  • Finanzwissenschaften
  • Angewandte Statistik und Datenverarbeitung
  • Psychologie für Juristen
  • Politikwissenschaft
  • Politische Staaten- und Verfassungsgeschichte der Neuzeit

HINWEIS: Es wird nicht bei allen Wahlfächer eine Vorlesung, Übung oder Seminar angeboten. Das Lehrveranstaltungsangebot variiert je nach Semester.

 
 
 
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