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Erster Abschnitt

 

Allgemeines

Der erste Abschnitt dauert mindestens zwei Semester. Du kannst erst am Ende des ersten Semesters deine erste Fachprüfung absolvieren (also im Jänner oder im Juni). Lehrveranstaltungsprüfungen (Einführung und JAT) sind aber nicht davon betroffen, die machst du für gewöhnlich im Dezember.

Du benötigst zwei Übungsscheine: einen aus Verfassungsrecht und den anderen aus Rechtsgeschichte oder Römisch Recht. Wenn du also den Übungsschein aus Rechtsgeschichte gemacht hast, bräuchtest du theoretisch die Übung aus Römisch Recht nicht mehr besuchen. Trotzdem empfehlen wir dir zum besseren Verständnis von Römisch Recht den Übungsschein zu machen.

Wenn du Latein nicht in der Schule gehabt hast, musst du Latein nachmachen. Du musst Latein vor dem Antritt in Römisch Recht gemacht haben.

Die Fachprüfung aus Verfassungsrecht kannst du erst dann machen, wenn du den Übungschein aus Verfassungsrecht positiv bestanden hast.



Die Fächer des ersten Abschnitts


Lehrveranstaltungsprüfungen:

  • Einführung in die Rechtswissenschaften (4 SST)
  • Juristische Informations- und Arbeitstechnik (2 SST)

Fachprüfungen

  • Rechtsgeschichte (5 SST)
  • Römisches Privatrecht (5 SST)
  • Wirtschaft (schriftlich, 5 SST)
  • Italienisches Verfassungsrecht (schriftlich-mündlich 12 SST)

Übungsscheine

  • Übungsschein italienisches Verfassungsrecht (2 SST)
  • Übungsschein aus Rechtsgeschichte oder Römisch Recht (2 SST)

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