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Überblick 3. Abschnitt

Der 3. Abschnitt dauert zwei Semester und beinhaltet eine Fachprüfung und 15 SST aus dem gebunden Wahlfächerkorb. Weiters sind 13 SST freie Wahlfächer zu absolvieren und für die meisten Studierenden kommt noch der Abschluss der Dipolmarbeit hinzu. 

Überblick:

  • Fachprüfung aus Rechtsphilosophie
  • 15 SST regulärer Wahlfachkorb
  • 13 SST freie Wahlfächer
  • Diplomarbeit 

Wahlfachkörbe und Wahlfächer

Mit Wahlfachkörbe sind die Fächerkörbe des 3. Abschnittes gemaint. Du kannst hier zwischen dem gebundenen und dem individuellen Wahlfachkorb wählen (mehr dazu unter Wahlfachkörbe). Insgesamt benötigst du 15 SST Stunden, die du nur im 3 Abschnitt absolvieren kannst. Ausgenommen davon sind Kurse, die du Vorziehst (siehe unten) und Kurse, die du im Ausland gemacht hast.

Die Wahlfächer dürfen nicht mit dem individuellen Wahlfachkorb verwechselt werden. Du kannst dir eigentlich jede Lehrveranstaltung mit Prüfung als freies Wahlfach anrechnen lassen. Daher bieten sich zum Beispiel überschüssige Übungen oder Sprachkurse an, auch jene, die du am ISI absolviert hast. Sie können jederzeit abegelegt werden, angerechnet werden sie dir erst im 3. Abschnit.  

Stichtagsregelung

Das WS oder SS ist nur dann zum dritten Studienabschnitt zu rechnen, wenn du die letzte Fachprüfung des zweiten Abschnittes bis zum 30 November bzw. bis zum 30 April abgelegt hast.
Das heißt, bestehst du die letzte Prüfung bis zum 30 Nov. oder 30 April kannst du noch im gleichen Semester (Dezember/Jänner oder Mai/Juni) Rechtsphilosophie oder Lehrveranstaltungen aus dem 3. abschnitt machen.
Gelingt dir die letzte Prüfung erst nach einem dieser Termine, ist das bezügliche Semetser noch zum zweiten Abschnitt zu zählen. Damit kannst du die Prüfung aus Rechtsphilosophie oder einen Kurs aus dem 3.  Abschnitt erst im darauffolgenden Semester ablegen. Eine Ausnahme bildet lediglich die Vorgiffsregelung (sie unten). 

Vorziehen von Kursen aus dem 3. Abschnitt  

Wenn du gegen Ende des 2. Abschnitts bist und über der Mindeststudienzeit liegst, kannst du zwei Kurse oder Vorlesungen aus dem 3. Abschnitt vorziehen, aber nur wenn noch eine Prüfung aus dem 2. Abschnitt offen ist. Es müssen Lehrveranstaltungen aus den Wahlfächerkörben des 3. Abschnitts sein. Deswegen kannst du nicht Rechtsphilosophie vorziehen. Außerdem darf es sich um keine Spezialisierung oder Vertiefung des noch nicht positiv abgelegten Faches aus dem zweiten Abschnitt handeln.  

Rechtsphilosphie

Rechtsphilosophie ist die einzige Fachprüfung im 3. Abschnitt. Die Regelung, dass du Rechtsphilosophie erst am Ende des ersten Semesters des 3. Abschnitts absolvieren darfst, ist entfallen. Du kannst die Prüfung sobald du im 3. Abschnitt bist, jederzeit ablegen. Hier gilt wieder die Stichtagsregelung (siehe oben).   

Diplomarbeit

Die Diplomarbeit kann im zweiten oder dritten Studienabschnitt angefertigt werden. Empfehlenswert ist der Besuch einer Dipolmandenarbeitsgemeinschaft. Hier werden dir die wissenschaftlichen Arbeitsschitte näher gebracht.
Die Diplomarbeit muss innerhalb von 2 Monaten ab Einreichung von deinem Betreuer korrigiert werden.

 

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