Der zweite Abschnitt ist mit 4 Semestern reltaiv kurz bemessen, deswegen ist es wichtig sich einen Plan vorab zu recht zu legen.
Du brauchst eine Übung aus dem privatrechtlichen Teil und eine Übung aus dem öffentlichrechtlichen Teil. Vor allem solltest du aus den schriftlichen Fächern immer eine Übung machen. Wenn du mehr als die geforderten zwei Übungen gemacht hast, kannst du dir diese als freie Wahlfächer aus dem dritten Abschnitt anrechnen lassen.
Vor der letzten Fachprüfung musst du ein Seminar aus einem der zehn Fächer des zweiten Abschnittes vorweisen können.
Wenn du bis zum 30. April bzw. bis zum 30. November (Stichtagsregelung) den ersten Studienabschnitt abschließt, kannst du bereits im Mai bzw. im Dezember zur ersten Fachprüfung aus dem zweiten Abschnitt antreten (ersetzt die alte Semestersperre).
Beispiel: Wenn du also im Juni (auch nach zwei Semestern), Oktober oder November den ersten Abschnitt abschließen kannst, darfst du die erste Prüfung im Dezember absolvieren. Schließt du den ersten Abschnitt im Dezember, Jänner, März oder April ab, kannst du die erste Prüfung im Mai ablegen.
Praktisch jeder Student fragt sich zu Beginn des zweiten Abschnittes ob er mit dem öffentlichrechtlichen oder dem privstrechtlichen Teil beginnen soll. Leider kann auf diese Frage keine absolute Antwort gegeben werden. Es bleibt dir überlassen mit welchem Gebiet du beginnen möchtest. Allerdings empfehlen wir, wenn möglich, zuerst den einen Teil zur Gänze abzuschließen, bevor der zweite begonnen wird. Nähere Informationen findest du noch unter Fahrplan und den einzelnen Fächern.