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Erster Abschnitt

Allgemeines

Der erste Abschnitt dauert mindestens zwei Semester. Du kannst erst am Ende des ersten Semesters deine erste Fachprüfung absolvieren (also im Jänner oder im Juni). Lehrveranstaltungsprüfungen (Einfürhung und JAT) sind aber nicht davon betroffen, die machst du für gewöhnlich im Dezember.

Du benötigst zwei Übungsscheine: einen aus Strafrecht und den anderen aus Rechtsgeschichte oder Römisch Recht. Wenn du also den Übungsschein aus Rechtsgeschichte gemacht hast, bräuchtest du theoretisch die Übung aus Römisch Recht nicht mehr besuchen. Trotzdem empfehelen wir dir zum besseren Verständnis von Römisch Recht den Übungsschein zu machen.

Wenn du Latein nicht in der Schule gehabt hast, musst du Latein nachmachen. Du solltest Latein vor dem Antritt in Römisch Recht gemacht haben. Mehr Infos hier

Du kannst dir die Prüfung aus Wirtschaft anerkennen lassen, wenn du HAK absolvent bist.

Die Fachprüfung aus Strafrecht kannst du erst dann machen, wenn du den Übungschein aus Strafrecht positiv bestanden hast.

Die Fächer des ersten Abschnitts

Lehrveranstaltungsprüfungen:

  • Einführung in die Rechtswissenschaften (3 SST)
  • Juristische Informations- und Arbeitstechnik (2 SST)

 Fachprüfungen

  • Rechtsgeschichte (5 SST)
  • Römisches Privatrecht (5 SST)
  • Wirtschaft (schriftlich, 5 SST)
  • Straf- und Strafverfahrensrecht (schriftlich-mündlich 8 SST)

Übungsscheine

  • Übungsschein Strafrecht (2 SST)
  • Übungsschein aus Rechtsgeschichte oder Römisch Recht (2 SST) 

 

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