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Überblick des ersten Abschnitts

Der erste Abschnitt dauert mindestens drei Semester. 

Voraussetzung: Wie in Jus kannst du erst am Ende des ersten Semesters deine erste Fachprüfung absolvieren (also im Jänner oder im Juni). Einführung ist aber nicht davon betroffen, die machst du für gewöhnlich im Dezember.
Zusätzlich darfst du dich für BWL I erst nach postiver Absolvierung der Prüfung Einführung anmelden.

Alle Fachprüfungen der juristischen Fächer sind mündlich. Übungsscheine sind nicht verpflichtend, solltest du aber unbedingt machen.

Wenn du nur noch eine (wirtschaftswissenschaftliche oder einen der beiden Englischkurse) Prüfung des ersten Abschnitts offen hast und alle juristischen Fachprüfungen bereits absolviert hast, kannst du folgende juristische Fächer aus dem zweiten Abschnitt vorziehen: Arbeitsrecht 1, Finanzrecht, Handelrecht, öffentliches Wirtschaftsrecht 1, JAT, sowie Bürgerlich Recht 2 und eine Übung; Zusätzlich musst du für diese Regelung die Mindeststudiendauer von 3 Semestern überschritten haben.

Diesselbe Regelung gilt für die wirtschaftswissenschaftlichen Fächer - wenn also nur noch eine Teilprüfung offen ist, kannst du VWL 2, VWL 3, VWL 4 oder BWL 3 vorziehen.

Die Fächer des ersten Abschnitts

Lerhveranstaltungsprüfungen

  • Recht und Wirtschaft Einführung (6 SST)
  • Englisch für Juristen (2 SST)
  • Wirtschaftsenglisch (2 SST)

Fachprüfungen

  • Bürgerliches Recht 1 (11 SST)
  • Europarecht 1 (5 SST)
  • Öffentliches Recht (8 SST)

Kurse

  • BWL 1 (4 SST)
  • BWL 2 (4 SST)
  • VWL 1 (4 SST)

 

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