In diesem Fach wird insbesondere ein Überblick über das verwaltungsbehördliche und gerichtliche Finanzstrafverfahren gegeben.
Prüfungsmodalitäten
Finanzstraf- und Finanzstrafverfahrensrecht ist als mündliche Fachprüfung zu absolvieren und umfasst 2 Semesterwochenstunden.
Wichtig für die Prüfung ist, dass du die Vorlesung regelmäßig besuchst, da Prof. Scheil dort Informationen über die jeweiligen Neuerungen in der Rechtsprechung und Gesetzgebung gibt.
Prüfer:
- Prof. Andreas Scheil
Stoffabgrenzung
- Allgemeiner Teil des FinStrG
- Besonderer Teil: §§ 33, 34, 35, 36, 38a, 39, 48b, 49, 49a, 50, 51 FinStrG
- Finanzstrafprozessrecht:
- Sachliche, funktionelle und örtliche Zuständigkeit der Gerichte und Verwaltungsbehörden
- Prozessgrundsätze