Dieses Fach umfasst zwei Bereiche:
- das Finanzrecht
- das Unternehmenssteuerrecht.
Beim Finanzrecht liegt das Hauptaugenmerk auf der Umsatzsteuer, Einkommenssteuer, Erbschaftssteuer und Grunderwerbssteuer. Des Weiteren wird das Gebühren- und Abgabenverfahren behandelt.
Im Unternehmensteuerrecht werden die Ertragsbesteuerungen der Gesellschaften, sowie die Umgründungen behandelt und Einblicke in das internationale Steuerrecht gewährt.
Prüfungsmodalitäten
Du absolvierst eine mündliche Fachprüfung, welche 5 Semesterwochenstunden umfasst.
Prüfer:
Prof. Beiser
Prof. Zorn
Prof. Hörtnagl-Seidner